Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 13.03.2013 - S 14 R 608/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Maßgebend sind in solchen Fallgestaltungen die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrags(bündels) (vgl. BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).Ohnehin ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
- BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris mwN).Die Möglichkeit, Dritte zur Leistungserbringung einsetzen zu dürfen, stellt vielmehr nur eines von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anzeichen dar, das gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht (BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R -, juris).
- BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl etwa BSG…, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 15 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11). - BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl etwa BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 RdNr 15 mwN;… zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11). - BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 422/15
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. bezogen auf eine verwaltungsberatende Tätigkeit BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, SozVers 2001, 329).